Wer hätte sich für das Schlussdokument der Weltsynode noch interessiert, wenn in den kommenden Monaten – man konnte mit dem Frühjahr 2025 rechnen – darauf ein Nachsynodales Schreiben aus der Feder des Papstes gefolgt wäre? Bekanntlich hat sich Franziskus das Schlussdokument zueigen gemacht. Und damit, so meine Lesart, mit dem Text solidarisiert.

Rechtlich wertlos, wie manche Bedenkenträger meinten? Nun hat der Vatikan ein mit 24. November 2024 unterzeichnetes, tags darauf veröffentlichtes ein Begleitschreiben (»Nota di accompagnamento«) veröffentlicht und darin festgestellt, dass das Schlussdokument Teil des ordentliches Lehramtes der Kirche ist. Wörtlich heißt es:

»Der synodale Weg, der in den Ortskirchen begann, durchlief die nationalen und kontinentalen Phasen und mündete in die Feier der Synodenversammlung der Bischöfe in den beiden Sitzungen im Oktober 2023 und Oktober 2024. Jetzt wird der Weg in den Ortskirchen und ihren Zusammenschlüssen fortgesetzt, wobei das Abschlussdokument berücksichtigt wird, das am 26. Oktober von der Versammlung in allen Teilen abgestimmt und verabschiedet wurde. Auch ich habe es angenommen und mit meiner Unterschrift seine Veröffentlichung angeordnet, indem ich mich dem ›Wir‹ der Versammlung anschließe, die sich durch das Abschlussdokument an das heilige, treue Volk Gottes wendet.« (. . .)

»eine Form der authentischen Lehre des Bischofs von Rom, die neuartige Züge hat«

»Das Abschlussdokument gehört zum ordentlichen Lehramt des Nachfolgers Petri (vgl. EC 18 §1; KKK 892), und ich bitte, es als solches anzunehmen. Es stellt eine Form der authentischen Lehre des Bischofs von Rom dar, die zwar neuartige Züge hat, aber im Wesentlichen dem entspricht, was ich am 17. Oktober 2015 präzisiert habe, als ich erklärte, dass die Synodalität der angemessene Interpretationsrahmen für das hierarchische Amt ist.

Bei der Annahme des Dokuments am 26. Oktober sagte ich, dass es ›nicht strikt normativ ist‹ und ›seine Anwendung verschiedene Vermittlungen erfordern wird‹. Das bedeutet jedoch nicht, dass es die Kirchen nicht schon jetzt dazu verpflichtet, Entscheidungen zu treffen, die mit den darin enthaltenen Hinweisen übereinstimmen. Die Ortskirchen und die Zusammenschlüsse von Kirchen sind jetzt aufgerufen, die maßgeblichen Hinweise des Dokuments in den jeweiligen Kontexten umzusetzen, durch Prozesse des Unterscheidens und Entscheidens, die sowohl vom Kirchenrecht als auch vom Dokument selbst vorgesehen sind.« (. . .)

»Der Abschluss der XVI. Ordentlichen Generalversammlung der Synode der Bischöfe bedeutet nicht das Ende des synodalen Prozesses. Hier bekräftige ich nachdrücklich, was ich am Ende des synodalen Prozesses gesagt habe, der zur Verkündigung von Amoris laetitia (19. März 2016) führte: ›Nicht alle lehrmäßigen, moralischen oder pastoralen Diskussionen müssen durch Eingriffe des Lehramtes gelöst werden. Natürlich ist in der Kirche eine Einheit der Lehre und der Praxis notwendig, aber das hindert nicht daran, dass es unterschiedliche Weisen gibt, einige Aspekte der Lehre oder einige daraus resultierende Konsequenzen zu interpretieren. Dies wird so lange geschehen, bis der Geist uns zur vollen Wahrheit führt (vgl. Joh 16,13), also bis er uns vollständig in das Geheimnis Christi einführt und wir alles mit seinem Blick betrachten können. Zudem können in jedem Land oder jeder Region stärker inkulturierte Lösungen gesucht werden, die auf Traditionen und lokale Herausforderungen Rücksicht nehmen‹ (AL 3).«

Die Umsetzung: einen Stil der synodalen missionarischen Kirche erlernen und entwickeln – das wird überprüft

»Das Abschlussdokument enthält Hinweise, die – im Licht seiner grundlegenden Ausrichtung – bereits jetzt in den Ortskirchen und Zusammenschlüssen von Kirchen berücksichtigt werden können, unter Berücksichtigung der jeweiligen Kontexte, dessen, was bereits erreicht wurde, und dessen, was noch zu tun ist, um den eigenen Stil der synodalen missionarischen Kirche immer besser zu erlernen und zu entwickeln.

In vielen Fällen geht es darum, tatsächlich das umzusetzen, was im geltenden Kirchenrecht, im lateinischen wie im orientalischen, vorgesehen ist. In anderen Fällen kann durch ein synodales Unterscheiden und im Rahmen der im Abschlussdokument genannten Möglichkeiten kreativ neue Formen des Dienstes und des missionarischen Handelns aktiviert werden, indem Erfahrungen gesammelt und überprüft werden. Bei den Ad-limina-Besuchen wird jeder Bischof darauf achten, welche Entscheidungen in seiner Ortskirche im Hinblick auf das Abschlussdokument getroffen wurden, welche Schwierigkeiten aufgetreten sind und welche Früchte erzielt wurden.«

Nota di accompagnamento del Documento finale della XVI Assembla Generale Ordinaria del Sinodo dei Vescovi del Santo Padre Francesco: downloaden.

Deutsche Arbeitsübersetzung hier downloaden.