Kardinal bleibt jemand bis zum Tod. Aber mit 80 verliert er das Exklusivste, das einen Kardinal auszeichnet: das Papstwahlrecht. Am 30. Januar wird der Franzose Christophe Pierre, seit 2016 Apostolischer Nuntius in den USA, 80 Jahre alt: Damit scheidet er automatisch aus dem Kreis der Papstwähler aus.
Zum 31. Januar gibt es demnach 121 konklaveberechtige Kardinäle. Das Kardinalskollegium umfasst derzeit insgesamt 245 Kardinäle. Seit einiger Zeit schon gibt es mehr passive als aktive Kardinäle. Im April erreichen zwei weitere Purpurträger die Altersgrenze, damit schrumpft das Wahlkollegium erstmals seit längerer Zeit unter 120, nämlich auf 119.
Unter den Kardinälen gibt es je einen der Jahrgänge 1925 bis 1927, je zwei des Jahrgangs 1928 und 1929 und fünf des Jahrgangs 1930. Der jüngste Kardinal ist 1980 geboren, je einer 1970, 1971, 1972 und 1974, zwei 1973. Von den 122 wahlberechtigten Kardinälen sind also sieben unter 60 Jahre alt.
Beim Außerordentlichen Konsistorium am 7./8. Januar 2026 hatte Papst Leo XIV. eine Fortsetzung der Beratungen für Ende Juni angekündigt. Möglicherweise gibt es dann auch neue Kardinäle. Bis dahin haben zwei weitere Kardinäle die Altersgrenze erreicht, womit die Zahl der wahlberechtigten Purpurträger auf 117 gesunken ist.